Führerscheinklassen
Die folgenden Führerschein-Klassen bilden wir in unseren Fahrschulen aus:
Klasse B, Klasse B96, Klasse BE, Klasse A, Klasse A2, Klasse A1, Klasse AM, Klasse L und die Mofa-Prüfbescheinigung.
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
A | Krafträder 24 Jahre (Direkteinstieg) bei 2-jährigem Vorbesitz von A 20 Jahre Dreirädrige Kfz. 21 Jahre | A | 1 3 (3-rädrige Kfz) |
• Kraftrad Uber 45 km/h bbH oder über 5O cm² Hubraum
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge
a) Motorleistung mehr als 15 kW
b) mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum mehr als 50 cm² oder mehr als 45 km/h bbH und Motorleistung mehr als 15 kW
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
A2 | 18 Jahre | A (beschränkt) | 1a |
• Kraftrad bis 35 kW Motorteistung, Leidungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: A 1, AM
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
A1 | 16 Jahre | A1 | 1b 3 (3-rädrige Kfz) |
• Kraftrad bis 125 cm² Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mit mehr als 45 kmlh bbH,
max. 15 kW Motorleistung oder mehr als 5O cm² Hubraum
Vorbesitz: –
Ein eschlossene Klassen: AM
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
AM | 16 Jahre | M S | 4 |
• KrafträdertFahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH und einer elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor max. 50 cm² Hubraum
• Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km!h bbH und einer elektrischen Antriebsmaschine oder Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung oder Verbrennungsmotor max. 50 cm² Hubraum
• Dreirädrige Kleinkrafträder I vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH
• Fremdzündungsmotor Hubraum max. 50 cm²
• Andere Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung
• Elektromotoren max.4 kW Nenndauerleistung,
• bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leennasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen:—
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
MOFA | 15 |
• Keine Befristung der Besitzdauer
• Einspurige, einsitzige Fahrräder ( oder Roller ) mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.
• Die Mofa Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des Fahrerlaubnisrechts.
• Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren
• Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
L | 16 Jahre | L | 3 |
• Zugmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land-oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
• Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger.
• Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger.
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
B | 18 Jahre BF 17 Jahre | B | 3 |
- Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
- Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG,
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen
Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3.500 kg
ist. Vorbesitz: -Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
B96 | 18 Jahre BF 17 Jahre | - | 3 |
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend
aus einem Kraftfahrzeug der Klasse Bund einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, sofern dfe zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen:-
Klasse | Piktogramm | Alter | Klasse bis 18.01.2013 | Klasse bis 31.12.1998 nach STVZO |
---|---|---|---|---|
BE | 18 Jahre BF 17 Jahre | BE | 3 |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zG des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen:-
Zu der Ausbildung Klasse B mit 17 ( BF 17 ) bieten wir Einweisungsseminare für die begleitenden Personen an. Termine für die Seminare werden rechtzeitig dem Fahrschüler, den begleitenden Personen oder auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Als Kleinkrafträder gelten auch:
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass…
- 1 Lichtbild (Biometrisch)
- Sehtest, nicht älter als 2 Jahre (in der Fahrschule möglich)
- Erste-Hilfe-Kurs (in der Fahrschule möglich)
- evtl. vorhandener Führerschein
- Nachweis der Fahrschule (ausgefüllter Antrag auf Fahrerlaubnis)