Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von 11 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
• 125 ccm Hubraum
• 11 kW Motorleistung
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von 11 kW.
Zur Klasse A2 gehören Leichtkrafträder bis 35 kW Motorleistung.
Die Klasse A gilt für größere Motorräder mit mehr als 35 kW (ungedrosselt).
Mindestalter: 24 Jahre*
• *bei Vorbesitz von A2 schon nach 2 J. möglich, im besten Fall ab einem Alter v. 20 Jahren.
• unbeschränkt: x > 35 kW Motorleistung
• Mit diesem Führerschein können alle Motorräder gefahren werden.
PKW + Leichtkrafträder ohne Motorradprüfung fahren! (Nur in der BRD gültig. Es handelt sich nicht um Klasse A1!)
Mindestalter: 25 Jahre
• PKW + Leichtkrafträder der Klasse A1 dürfen mit diesem Schein gefahren werden.
Voraussetzung:
• Mindestens 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B
• 4 Theorieeinheiten á 90 Min.
• 5 Praxiseinheiten á 90 Min.